Die Schießsportgruppe bietet für jugendliche Mitglieder ab dem 12. Lebensjahr ein spezielles Training in der Disziplin Luftgewehr (10-m-Bahn) an.

Trainingszeit:

jeweils donnerstags von 18.00 - 20.00 Uhr

Auch hier sind die Trainingszeiten variabel, sodass sich vorzugsweise über eine extra eingerichtete WhatsApp - Gruppe aber auch anderen Wegen mit den Schießleitern abgesprochen werden kann.

 

 

Minderjährige dürfen gem. § 27 Abs. 3 WaffG 2009 unter folgenden Bedingungen schießen:

Druckluft-, Federduck- oder CO2-Waffen

unter 12 Jahren Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördlicher Erlaubnis (Ausnahme vom Alterserfordernis) und unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson.
unter 14 Jahren Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson.
unter 16 Jahren Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern.
unter 18 Jahren Keine Beschränkung.
ab 18 Jahren Keine Beschränkung.

 

 

Auskünfte erteilen:

Die Schießmeister (Kontaktdetails siehe: Der Vorstand oder Ansprechpartner)

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