Die Schießsportgruppe bietet für jugendliche Mitglieder ab dem 12. Lebensjahr ein spezielles Training in der Disziplin Luftgewehr (10-m-Bahn) an.
Trainingszeit:
jeweils donnerstags von 18.00 - 20.00 Uhr
Auch hier sind die Trainingszeiten variabel, sodass sich vorzugsweise über eine extra eingerichtete WhatsApp - Gruppe aber auch anderen Wegen mit den Schießleitern abgesprochen werden kann.
Minderjährige dürfen gem. § 27 Abs. 3 WaffG 2009 unter folgenden Bedingungen schießen:
Druckluft-, Federduck- oder CO2-Waffen
unter 12 Jahren | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördlicher Erlaubnis (Ausnahme vom Alterserfordernis) und unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson. |
unter 14 Jahren | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson. |
unter 16 Jahren | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern. |
unter 18 Jahren | Keine Beschränkung. |
ab 18 Jahren | Keine Beschränkung. |
Auskünfte erteilen:
Die Schießmeister (Kontaktdetails siehe: Der Vorstand oder Ansprechpartner)